Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Sicherheitsrelevantes Zubehör im Auto
15.06.2020 | FAHRSCHUL-WISSENJedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Der Blick in den Innenraum eines Autos erlaubt nicht selten Rückschlüsse über dessen Besitzer. Ähnlich wie bei Rucksack, Akten- oder Handtasche entwickeln Menschen mit der Zeit eine eigene Vorstellung, welche Ausstattung unterwegs von Nöten ist. Während der eine regelmäßig den halben Hausrat transportiert, richten sich der andere auf der Fahrt eher spartanisch ein. Zumindest der Gesetzgeber macht verbindliche und allgemeingültige Vorgaben, welche sicherheitsrelevanten Gegenstände auf deutschen Straßen zwingend mitzuführen sind. „Die Straßenverkehrsordnung nennt mit Warndreieck, Warnweste und Verbandsmaterial zunächst drei unverzichtbare Begleiter“, sagt #userInhaber#, von Berufswegen auch mit deren Funktionsweise eingehend vertraut. „Dieses Dreigespann soll die eigene wie auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.“ Das Warndreieck dient neben der am Fahrzeug installierten Warnleuchte und Warnblinkanlage zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Im richtigen Abstand positioniert, signalisiert es für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle und reduziert so das Risiko von Folgeschäden. „Beim Aufstellen des Warndreiecks sollten Sie sich unbedingt am rechten Fahrbahnrand bewegen, wenn möglich hinter der Leitplanke, und dieses gut sichtbar vor dem Körper tragen“, so #userInhaber#. Die geeignete Entfernung zur Unfallstelle ergibt sich laut dem Fahrprofi dabei vor allem aus den örtlichen Gegebenheiten. Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland tatsächlich erst seit 2014 Pflicht. „Achten Sie beim Kauf oder der Übernahme einer Warnweste darauf, dass diese dem europaweiten Standard DIN EN 471 entspricht, eine entsprechende Angabe findet sich in der Regel im Wäscheschild.“ Da das signalfarbene Kleidungsstück schon beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen ist, rät #userInhaber# dazu, dieses nicht im Kofferraum, sondern griffbereit unter einem Sitz oder in der Seitenfläche einer Tür aufzubewahren. Um im Ernstfall medizinische Erstversorgung leisten zu können, empfiehlt sich ein Erste-Hilfe-Koffer mit der DIN-Norm 13164. Darin enthalten ist ausreichend Verbandsmaterial, um bis zum Eintreffen der Sanitäter Wunden zu versorgen. „Einzelne Komponenten wie Mullbinden und Kompressen sind nur bedingt haltbar, kontrollieren Sie deshalb regelmäßig das Verfallsdatum“, weiß #userInhaber#. Wer bei einer Verkehrskontrolle die erforderliche Ausstattung nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Fall von Warndreieck und -weste kostet dies je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche. #userInhaber# appelliert indes, das verhältnismäßig geringe Strafmaß nicht zum Anlass für Fahrlässigkeit zu nehmen: „Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern gerecht und sparen Sie nicht an dem nötigen Sicherheitszubehör. Im Ernstfall kann dieses Equipment und das Wissen um dessen Handhabung Leben retten!“ Weitere Auskünfte zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder nach Vereinbarung direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Zubehör im Auto/Motorradtouren
15.06.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Damit ihr nicht nur sicher durch die nächste Verkehrskontrolle kommt, sondern im Ernstfall auch mit eurem Equipment umzugehen wisst, haben wir in diesem Monat nützliche Tipps und Informationen zu dem essentiellen Zubehör und dessen Funktionsweise für euch zusammengestellt. Angesichts einer verkürzten Saison wollen Motorradfahrer die verbleibende Zeit natürlich voll ausnutzen. Was liegt da näher, als sich mit ein paar Biker-Kumpels in den Sattel zu schwingen und gemeinsam ausgiebige Touren zu unternehmen? In unseren „Biker-News“ verraten wir, was ihr beachten solltet, damit die nächste Ausfahrt gelingt. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >StVO-Novelle/Saisonstart
15.05.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Ende April ist eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Raser und andere Verkehrssünder müssen ab sofort deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der Gesetzgeber hat aber nicht nur das Strafmaß angehoben, die Änderungen beinhalten auch weitreichendere Schutzmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer, darunter neue Verkehrszeichen und Abstandsregeln. Wir haben die StVO-Novelle für euch unter die Lupe genommen. Indes freuen sich Motorradfahrer in ganz Deutschland nach der epidemiologisch bedingten Verzögerung über den heißersehnten Saisonstart. In unseren „Biker-News“ haben wir jede Menge nützliche Informationen zusammengestellt,
Mehr erfahren >Corona-Krise: Fahrschulen senden Hilferuf nach einheitlichem Konzept
05.05.2020 | FAHRSCHUL-WISSENMit milliardenschweren Konjunkturprogrammen bemüht sich die Bundesregierung um wirtschaftliche Schadensbegrenzung im Zuge des Shutdowns. Dass die Politik dabei nicht allen Branchen gleichermaßen gerecht wird, zeigt ein Blick auf das Beispiel Fahrschule. Die Betroffenen formulieren akuten Handlungsbedarf. #userCity#. Als Fahrlehrer ist #userInhaber# maßgeblich für die Sicherheit auf deutschen Straßen verantwortlich. Generationen von Fahranfängern formt er auf ihrem Weg zum Führerschein zu umsichtigen und verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern von morgen. Trotz der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung dieser Tätigkeit, gelten Fahrschulen im Rahmen der Corona-Krise als nicht systemrelevant, der Ausbildungsbetrieb ist gemäß der strikten Auflagen folglich seit Mitte März bundesweit vollständig zum Erliegen gekommen. Aufgrund der daraus resultierenden Umsatzeinbußen und hoher laufenden Kosten, kämpft eine ganze Branche nun um ihre Existenz. Nicht einmal ihre Büros dürfen die Fahrschulen besetzen. #userInhaber# liebt seinen Job, doch derzeit fühlt er sich in Sachen Krisenbewältigung von der Politik im Stich gelassen: „Seit Tag eins leiden wir massiv unter ungeklärten Zuständigkeiten, Informationen fließen, wenn überhaupt, nur kurzfristig und spärlich. Bei Entscheidungsträgern finden wir kein Gehör, es scheint, als hätte man uns in den Behörden schlicht vergessen!“ Entgegen sämtlicher Anstrengungen um ein einheitliches Vorgehen seitens der Bundesregierung, sehen sich die Fahrschulen seit Beginn des Shutdowns einem kaum nachvollziehbaren, föderalistischen Kompetenzgerangel ausgesetzt. So zieht sich ein Flickenteppich an Erlaubnissen und Verboten durch die Republik. Die von Bundesland zu Bundesland teils drastisch unterschiedlichen Bestimmungen führen nicht nur zu Unsicherheit und Intransparenz – da die Verantwortung für konkrete Auflagen letztlich bei den Gemeinden liegt, befürchten viele Fahrschulen als Ergebnis einer derartigen Ungleichbehandlung zudem erhebliche Wettbewerbsverzerrung. Angesichts der ausbleibenden politischen Unterstützung sind die Betroffenen um Selbsthilfe bemüht. Doch die von Branchenverbänden und Fahrschulen eigeninitiativ erarbeiteten Konzepte zur Einhaltung bestehender Hygienevorschriften blieben bislang ohne Wirkung. Dabei wäre eine eingeschränkte Aufnahme des Betriebs laut #userInhaber# schon heute gesundheitlich problemlos zu verantworten: „Bei allem Verständnis für geltende Schutzmaßnahmen: Warum bleiben uns bestimmte Ausbildungsformen wie Zweirad-Klassen oder die Arbeit mit Simulatoren weiterhin untersagt, während die Innenstädte um uns herum allmählich wieder zum Leben erwachen?“, wundert sich der Fahrlehrer. „Anders als im Einzelhandel ließen sich Infektionsketten in Fahrschulen eindeutig nachvollziehen“. Indes bleiben den krisengeschüttelten Fahrschulen selbst jene wenige Möglichkeiten verwehrt, mit denen sich viele andere Selbstständige in der Zwischenzeit notgedrungen über Wasser halten. Obwohl das Verkehrsministerium etwa Online-Unterricht ausdrücklich befürwortet, ist dieser in den meisten Bundesländern gesetzlich nicht anerkannt oder mit kurzfristig kaum zu erfüllenden Anforderungen verknüpft. Auch die vereinzelt bereits konkretisierten Auflagen für den Präsenzunterricht sieht #userInhaber# skeptisch: „Die Bestimmungen bezüglich Raum- und Gruppengrößen wirken willkürlich und wirtschaftlich unsinnig.“ Auf Nachfrage habe man die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten empfohlen, konstatiert der Fahrlehrer frustriert. Parallel zur eigenen beruflichen Situation sorgt sich #userInhaber# zunehmend auch um die Zukunft seiner Zöglinge: „Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich erhebliche Zweifel, inwieweit der TÜV in absehbarer Zeit seinem staatlichen Prüfauftrag nachkommen kann.“ Viele Prüfer gehörten zur sogenannten Risikogruppe, womit fraglich sei, ob ein Ausfall in der zu erwartenden Größenordnung langfristig zu kompensieren wäre. Um möglichst vielen Menschen eine der Pandemie angemessene Mobilität zu garantieren, fordern #userInhaber# und viele seiner Kollegen deshalb, eine zweite Prüforganisation zu genehmigen. Damit die Fahrschulen ihrem gesellschaftlichen Auftrag im Sinne der Verkehrssicherheit auch nach der Krise wie gewohnt gerecht werden können, braucht es jetzt schnellstmöglich ein entschlossenes und einheitliches Konzept. Weitere Auskünfte zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder nach Vereinbarung: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#. ---
Mehr erfahren >Wir haben wieder geöffnet
01.05.2020 | FAHRSCHUL-NEWSENDLICH IST ES SO WEIT! WIR HABEN WIEDER GEÖFFNET! Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass unsere Fahrschule ab sofort wieder für euch geöffnet hat. Der erste Schritt in Richtung Normalität ist damit getan! Um jedoch weiterhin pflichtbewusst in diesen Zeiten zu agieren, gibt es auch bei uns in der Fahrschule zu beachtende Hygienemaßnahmen: Kein Händeschütteln zur Begrüßung Bei uns gilt Maskenpflicht Stets nur 2 Personen im Schulungsfahrzeug Mindestabstand von 1,5 Meter Bitte wascht euch bei uns die Hände Wenn ihr auch nur die kleinsten Anzeichen einer Erkrankung habt bleibt bitte zuhause. Fahrstunden beginnen an der Fahrschule Solltest ihr Fragen haben, könnt ihr uns wie gewohnt über die bekannten Kanäle erreichen! Los geht’s, wir freuen uns auf euch! Euer Team von Charlys Fahrschule
Mehr erfahren >Verschärfte und neue Vorschriften im Strassenverkehr
28.04.2020 | FAHRSCHUL-NEWS.Ab heute, 28.04.2020 gelten neue Regeln in der StVO. Auch die Bußgelder wurden für bestimmte Vergehen angehoben. ⠀ Insgesamt sollen Radfahrer und Fußgänger besser geschützt und Autofahrer mehr zum verantwortungsvollen Fahren gebracht werden: Wer auf Gehwegen parkt der Radfahrer zu dicht überholt, muss somit mit einem Bußgeld rechnen. ⠀ Was sich im Detail geändert hat, und was dich evtl. betrifft haben wir mal zusammen getragen. Hier das wichtigste in Kürze: ⠀ + Rettungsgassen-Verstöße werden härter bestraft – auch mit Fahrverbot + Fahrverbot schon ab 21 km/h über dem Tempolimit innerhalb der Ortschaft und schon ab 26 km/h außerhalb der Ortschaft (vorher 31/41 km/h) + Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie Halten auf Schutzstreifen kostet mindestens 55€ + Nutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone ist verboten + Parken mit größerem Abstand zu Kreuzungen als bisher + Mindestens 1,5m Abstand innerorts und 2m Abstand außerorts beim Überholen von Radfahrern. Es wurden auch zwei neue Schilder eingeführt: ⠀ + Überholverbot von Zweirädern + Grünpfeil nur für Radfahrer ⠀ Und es gibt noch ein paar Änderungen, die Dich zumindest indirekt betreffen können: ⠀ + LKW dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen + Es können reine Fahrradzonen definiert werden + Eigene Parkflächen für Lastenräder und Carsharing-Fahrzeuge Natürlich lernt ihr bei uns die verantwortungsvollen und regelkonformen Verhaltensregeln und braucht euch um Ordnungswidrigkeiten oder sogar schlimmeres keine Sorgen zu machen #charlysfahrschulebonn #diequotezählt #sms #mitabstandambesten
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