Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Kinder im Straßenverkehr
15.03.2021 | FAHRSCHUL-WISSENObwohl nicht weniger mobil als andere Verkehrsteilnehmer, wird das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr noch immer vielfach falsch eingeschätzt. Verkehrserziehung ist Pflicht – auch für Erwachsene. Ob auf Erkundungstour mit Rad, Roller oder Inline-Skates, auf dem Schulweg oder als Autoinsassen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz: Kinder nehmen von klein auf sowohl aktiv als auch passiv selbstverständlich am Verkehrsgeschehen teil. Doch die kindliche Lebenswelt wird zunehmend komplexer – und damit auch gefährlicher: Trotz einer insgesamt rückläufigen Entwicklung sind Verkehrsunfälle laut statistischen Erhebungen nach wie vor die häufigste Todesursache im Kindesalter. Dabei entwickeln Kinder erst in der Interaktion mit ihrer Umgebung die für eine sichere Navigation des Verkehrs erforderlichen psychomotorischen Fertigkeiten. Auch räumliches Vorstellungsvermögen sowie ein Gefahrenbewusstsein sind keine angeborenen Eigenschaften, sondern müssen erlernt werden. Gleichzeitig schränken das seit Jahren zunehmende Verkehrsaufkommen den kindlichen Bewegungs- und Erfahrungsraum immer weiter ein. Verkehrserziehung ist deshalb nicht länger ausschließlich Gegenstand von Erziehung und Pädagogik. Für #userInhaber# von der #userName# bedarf es einer kollektiven Anstrengung, um die Straßen für Kinder sicherer zu machen: „Kinder verdienen im Straßenverkehr unsere besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer muss hierzu einen Beitrag leisten – durch eine vorausschauende Fahrweise im Allgemeinen und eine erhöhte Rücksichtnahme gegenüber den Kleinsten dieser Welt im Speziellen.“ Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – das gilt uneingeschränkt auch für den Straßenverkehr. „Für Kinder sind Verkehrsräume weit mehr als bloße Transportwege“, so #userInhaber#. „Die Straße ist Erlebnis-, Erfahrungs- und Sozialisationsort zugleich.“ So wird die Einfahrt vor dem elterlichen Haus schnell zur Spielstätte, die Bushaltestelle vor der Schule fungiert gleichzeitig als Treffpunkt. Dennoch gehen Erwachsene fälschlicherweise davon aus, dass Kinder im Straßenverkehr stets vernunftgesteuert agieren. „Kinder werden von anderen Verkehrsteilnehmern nicht nur aufgrund ihrer Körpergröße, sondern gerade auch wegen ihres nonkonformen Verhaltens übersehen“, weiß #userInhaber#. „Dabei braucht es nicht den plötzlich zwischen geparkten Autos hervorkullernden Ball, um innerhalb von Ortschaften am Steuer die nötige Wachsamkeit an den Tag zu legen.“ #userInhaber# sensibilisiert die eigenen Schützlinge schon während der Ausbildung dafür, kindliche Verkehrsteilnehmer als unberechenbar zu erachten und den Fahrstil sorgfältig der Umgebung anzupassen. Besondere Vorsicht ist demnach vor allem in der Nähe von Kindertagesstätten und Schulen, aber auch bei Sport- und Spielplätzen und Bushaltestellen geboten. Auch Ein- und Ausfahrten stellen ein besonderes Unfallrisiko dar. Eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Verkehrsteilnehmern konstatiert im Übrigen auch der Gesetzgeber. So heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§ 3 Abs. 2a): „Der Fahrzeugführer muss sich gegenüber Kindern […], insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Kinder im Straßenverkehr / Biken in Krisenzeiten?
15.03.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Kinder verdienen im Straßenverkehr besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Denn während motorisierte Verkehrsteilnehmer nachweislich hinreichend mit geltenden Regeln und Vorschriften vertraut sind, müssen Heranwachsende ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein erst noch entwickeln. Dabei sind Kinder schon in jungen Jahren nicht weniger mobil; unerschrocken erkunden sie die Straßen dieser Welt. Weil Verkehrserziehung nicht bloß Sache von Eltern und Erziehern ist, informieren wir in diesem Monat über kindliches Verkehrsverhalten und geben Sicherheitshinweise. Die Frühlingssonne treibt so manch einen Biker in einen Gewissenskonflikt: Denn während die Pandemie Deutschland weiter fest im Griff hat, lockt der bevorstehende Saisonstart. Aber was genau ist aktuell möglich? Und ist eine Fahrt ins Grüne angesichts dieser Umstände auch moralisch vertretbar? Diesen Fragen widmen wir uns in unseren „Biker-News“. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Wir dürfen wieder!!!!
07.03.2021 | FAHRSCHUL-NEWSEs ist endlich soweit! Wir dürfen ab 08.03.2021 wieder mit allen Schülern fahren und euch in Präsenz unterrichten. Voraussetzungen: - Es gilt Maskenpflicht. Bei uns, sowohl in Theorie als auch in der Praxis, eine FFP2 Maske. - Unsere bestehenden Hygienekonzepte gelten weiterhin. (Händewaschen in der Fahrschule vor jeder Fahrstunde, Auto desinfizieren und lüften, 1,5m Abstand und FFP2 Maske in der Fahrschule etc.) - Wenn ihr Krankheitssymptome habt, egal wie stark, bleibt bitte zuhause. Wir haben euch so vermisst. Und nach den ganzen Anrufen und Nachrichten der letzten Tage ging es euch auch so. Natürlich wollt ihr jetzt alle durchstarten und so schnell wie möglich fertig werden. Wir geben unser Bestes euch gerecht zu werden. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir eine gerechte Reihenfolge einhalten und euch so schnell wie möglich zu eurem Ziel bringen werden. Wir freuen uns wahnsinnig auf euch! Euer Team von Charlys Fahrschule
Mehr erfahren >Corona Update Teil 3
21.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSAb dem 15.02.2021 bis erstmal 07.03.2021 gilt die neue CoronaSchVO, ohne Änderungen für Fahrschulen in NRW. Es dürfen nur Fahrschüler*innen die praktische Ausbildung fortsetzen,sofern- mehr als die Hälfte (mindestens 15 Fahrstunden der verpflichtenden Ausbildungsstunden) bereits absolviert wurde oder - eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, dass die Fahrerlaubnis für die Ausübung des Berufes zwingend erforderlich ist und -der/die Fahrschüler*in während der Fahrstunden eine FFP2-Maske trägt.Wenn ihr diese Voraussetzungen erfüllt und ihr wieder Fahrstunden nehmen wollt, meldet euch einfach bei eurem Fahrlehrer.
Mehr erfahren >Dank neuer Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum Führerschein!
20.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197 Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum PKW Führerschein! Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar. Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in: Leichteres Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug Schalten lernen am Simulator und mind. 10 Fahrstunden im Schaltfahrzeug Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr. Weniger Stress = Weniger Stunden = Weniger Kosten Interesse? Gerne erklären wir dir deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail! Vereinbare einfach einen unverbindlichen Termin mit uns. Wir freuen uns auf dich! Dein Team von Charlys Fahrschule
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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