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Corona Update Teil 3

21.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSCorona Update Teil 3

Ab dem 15.02.2021 bis erstmal 07.03.2021 gilt die neue CoronaSchVO, ohne Änderungen für Fahrschulen in NRW. Es dürfen nur  Fahrschüler*innen die praktische Ausbildung fortsetzen,
sofern
- mehr als die Hälfte (mindestens 15 Fahrstunden der verpflichtenden Ausbildungsstunden) bereits absolviert wurde

oder

- eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, dass die Fahrerlaubnis für die Ausübung des Berufes zwingend erforderlich ist

und

-der/die Fahrschüler*in während der Fahrstunden eine FFP2-Maske trägt.

Wenn ihr diese Voraussetzungen erfüllt und ihr wieder Fahrstunden nehmen wollt, meldet euch einfach bei eurem Fahrlehrer.

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