Verschärfte und neue Vorschriften im Strassenverkehr
28.04.2020 | FAHRSCHUL-NEWS.Ab heute, 28.04.2020 gelten neue Regeln in der StVO.
Auch die Bußgelder wurden für bestimmte Vergehen angehoben.
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Insgesamt sollen Radfahrer und Fußgänger besser geschützt und Autofahrer mehr zum verantwortungsvollen Fahren gebracht werden: Wer auf Gehwegen parkt der Radfahrer zu dicht überholt, muss somit mit einem Bußgeld rechnen.
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Was sich im Detail geändert hat, und was dich evtl. betrifft haben wir mal zusammen getragen. Hier das wichtigste in Kürze:
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+ Rettungsgassen-Verstöße werden härter bestraft – auch mit Fahrverbot
+ Fahrverbot schon ab 21 km/h über dem Tempolimit innerhalb der Ortschaft und schon ab 26 km/h außerhalb der Ortschaft (vorher 31/41 km/h)
+ Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie Halten auf Schutzstreifen kostet mindestens 55€
+ Nutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone ist verboten
+ Parken mit größerem Abstand zu Kreuzungen als bisher
+ Mindestens 1,5m Abstand innerorts und 2m Abstand außerorts beim Überholen von Radfahrern.
Es wurden auch zwei neue Schilder eingeführt:
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+ Überholverbot von Zweirädern
+ Grünpfeil nur für Radfahrer
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Und es gibt noch ein paar Änderungen, die Dich zumindest indirekt betreffen können:
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+ LKW dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen
+ Es können reine Fahrradzonen definiert werden
+ Eigene Parkflächen für Lastenräder und Carsharing-Fahrzeuge
Natürlich lernt ihr bei uns die verantwortungsvollen und regelkonformen Verhaltensregeln und braucht euch um Ordnungswidrigkeiten oder sogar schlimmeres keine Sorgen zu machen
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